Das Strafverfahren

Verurteilung in einer Strafsache, was tun?

SOFORT am Tag der Verurteilung einen Anwalt aufsuchen!

Hierzu gehört der Strafanwalt.

 

Mit der Urteilsverkündung beginnt eine Frist von einer Woche zu laufen.

Diese Frist lässt einem Verurteilten die Wahl ein Rechtsmittel einzulegen.

 

Diese können sein:

- Berufung

- Revision

- Beschwerde

 

Das jeweilige Rechtsmittel muss binnen einer Woche nach Urteilsverkündung (mindestens) eingelegt werden.

 

In Strafsachen gibt es für den Angeklagten keine finanzielle Unterstützung. Dies nur für den Geschädigten im Adhäsionsverfahren. 

 

 

Die Berufung

Berufung wird gegen Entscheidungen des Amtsgerichts eingelegt

Binnen einer Woche ab Urteilsverkündung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden, das in der ersten Instanz entschieden hat.

Hierbei muss nicht zwingend begründet werden.

 

Die Revision

Gegen Urteile der Strafkammern des Landgerichts (inkl. Schwurgericht) sowie die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte.

Weiter kann auch gegen amtsgerichtliche Entscheidungen unter Überspringung der Berufungsinstanz (Sprungrevision) sogleich Revision eingelegt werden.

Dies binnen einer Woche nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils, sofern der angeklagte bei der Urteilsverkündung anwesend war.

Andernfalls binnen einer Woche ab Zustellung des Urteils.

Die Revision ist zwingend zu begründen.

Revisionsbegründung muss binnen eines Monats einreicht werden.

Eine erneute Beweisaufnahme findet jedoch nicht statt, vielmehr wird das Urteil ausgehend von dem dortigen Feststellungen alleine auf begangene Rechtsfehler (Verfahrensfehler, fehlerhafte Anwendung des StGB bzw. der Nebengesetze) überprüft.

 

Die Beschwerde

Gegen Beschlüsse und Verfügungen (NICHT gegen Urteile) der Strafgerichte.

Mit der Beschwerde sind z.B. der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Festsetzung von Ordnungsgeld gegen einen unentschuldigt nicht erschienen Zeugen anfechtbar.

Die Beschwerde ist grds. unbefristet möglich, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine sofortige Beschwerde vorsieht (Z.B. Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (§46 Abs. 3 StPO), die binnen einer Woche ab Bekanntmachung der Entscheidung einzulegen ist.

 

 

 

 

Der Einspruch (z.B. bei Bußgeldsachen) OWiG

Die Geldbuße wird von der jeweils zuständigen Behörde durch einen Bußgeldbescheid festgesetzt. Der Betroffene hat die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Dies schriftlich (oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle) binnen zwei Wochen (maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde!) nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

 

Die Strafgerichte

Amtsgericht (AG)

Landgericht (LG)

Oberlandesgericht (OLG)

Bundesgerichtshof (BGH)

Bei diesen Informationen bitte die aktuelle Rechtsprechung und die Erfahrung des eigenen Anwalts beachten.

Quelle: Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte 21. Auflage 2016 von Jakoby/Jungbauer/Boiger, ZAP-Verlag

 Deine Vorteile bei mir

 

- Nachhaltigkeit

- keine Wochenendzuschläge

- Produkte teilweise aus eigener Produktion und Manufaktur

- seit 25 Jahren magisch arbeitend

- komplette Sets oder einzelne Zutaten und Produkte

- Kostenvergünstigungen

- individualisierbare Produkte

- Videos auf YouTube (Hexe Sandra) zum Einblick in die Praxis und mein Tun

- Produktberatung per E-Mail (kostenfrei)

- versandkostenfrei ab 70,00 € (Inland)

- Mondkalender auf meiner Seite

Kontakt 

E-Mail: info-hexe.sandra@web.de

>> Kontaktformular <<

 

Meine Erreichbarkeit:

Per Kontaktformular, wenn ich Zeit habe.

Ich arbeite nicht hauptberuflich als Hexe. Bitte dies zu beachten.

 

 

Direktkontaktzeiten über Zoom: nicht verfügbar

Nur per Termin.

Tel.: nicht verfügbar (deutsches Festnetz**)

WhatsApp: nicht verfügbar



Japan YouTube

- Japanische Bücher  - 日本語の本

- Internetseite - インターネットページ

- Bücher japanischer Autoren - 日本語とドイツ語の本 

- Japanisch-Lernvlog - 日本語の勉強するブログ

(Gaming zum Thema Japan & Hexe)

Gruppe auf Facebook

NICHT MEHR AKTUELL


Der Mond - Geheimnisvoller Begleiter unserer Erde

Möchtest du spenden, um das Witchy Magick Atelier zu unterstützen oder in die Kaffeekasse einzahlen, dann freue ich mich darüber:

Bankdaten

Kontoinhaber: Sandra Benecke

IBAN: DE05 6709 0000 0094 6071 08

 

Bei Überweisungen bitte stets PLZ als Kundennummer angeben. 



Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

 * Kosten können hier entstehen, außer beim Erstkontakt. 1 Stunde 15,00 € und jede angefangene halbe Stunde 7,50 €.

** Anrufe außerhalb Deutschlands lösen vom Kunden zu übernehmende Gebühren aus: 0,25 Cent/Minute.

Zahlungsmöglichkeiten:

Versand mit: